Auf die Revision des Angeklagten G.________ wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 10. Dezember 2019
a)mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte G. in den Fällen B. III. 2. Nr. 1 bis 37 der Urteilsgründe wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt verurteilt worden ist; insoweit wird das Verfahren eingestellt;
b) c) d) 2.
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