I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Eberswalde vom 4. März 2021 -
II. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Eingruppierung der Klägerin.
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