Das angefochtene Urteil wird, soweit es Gegenstand des Berufungsverfahrens ist, geändert.
Die noch anhängige Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in der-selben Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin ist Trägerin der Kurzzeitpflegeeinrichtung I. N. in N1. .
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|