Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Februar 2020 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
Die Entscheidung über die Kosten bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
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Die Beteiligten streiten um die Übernahme der Kosten für eine Arbeitsassistenz.
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