Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2020 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
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Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Ausbildungsförderung für ein Studium an der Schwelle zum Rentenalter.
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