LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.11.2000 L 13 AL 4043/98
Normen:
AFG § 152 Abs. 2 ; BeschHiRL § 3 Abs. 2 § 9 Abs. 1 S. 2 ; SGB X § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 28.09.1998 - Vorinstanzaktenzeichen S 15 AL 2532/98
Gewährung von Lohnkostenzuschüssen nach den Beschäftigungshilferichtlinien
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.11.2000 - Aktenzeichen L 13 AL 4043/98
DRsp Nr. 2006/23595
Gewährung von Lohnkostenzuschüssen nach den Beschäftigungshilferichtlinien
Nur tatsächlich angefallene Aufwendungen des Arbeitgebers sind bei der Gewährung von Lohnkostenzuschüssen nach den Beschäftigungshilferichtlinien förderungsfähig. Auch wenn die Voraussetzungen von § 45 Abs 2 S 3 Nr 2SGB X erfüllt sind, ist bei der Zurücknahme der Bewilligung von Lohnkostenzuschüssen ein den besonderen Umständen des Einzelfalles Rechnung tragendes Ermessen auszuüben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AFG § 152 Abs. 2 ; BeschHiRL § 3 Abs. 2 § 9 Abs. 1 S. 2 ; SGB X § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 ;
Vorinstanz: SG Stuttgart, vom 28.09.1998 - Vorinstanzaktenzeichen S 15 AL 2532/98