Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen - Fachsenat für Bundespersonalvertretungssachen - vom 28. Januar 2020 wird aufgehoben.
Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten wird zugelassen.
Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten ist gemäß §
Die Rechtsbeschwerde kann voraussichtlich zur Klärung der Reichweite des Initiativrechts des Personalrats nach §
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