LAG Düsseldorf - Urteil vom 26.11.1991 16 Sa 1099/91
Normen:
BGB §§ 249 611 Abs. 1 ;
Fundstellen:
LAGE § 611 BGB Parkplatz Nr. 2
Vorinstanzen:
ArbG Duisburg, vom 28.08.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1155/91
Haftung des Arbeitgebers: Beschädigung eines auf einem zur Verfügung gestellten Parkplatz stehenden Fahrzeug des Arbeitnehmers
LAG Düsseldorf, Urteil vom 26.11.1991 - Aktenzeichen 16 Sa 1099/91
DRsp Nr. 2002/8875
Haftung des Arbeitgebers: Beschädigung eines auf einem zur Verfügung gestellten Parkplatz stehenden Fahrzeug des Arbeitnehmers
Der Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer einen unbewachten Parkplatz zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung stellt, haftet nicht für die Schäden an dessen Kraftfahrzeug, die durch das Fahrzeug eines anderen Parkplatzbenutzers verursacht werden.
Normenkette:
BGB §§ 249 611 Abs. 1 ;
Vorinstanz: ArbG Duisburg, vom 28.08.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1155/91