Der Kläger macht einen gepfändeten und zur Einziehung überwiesenen angeblichen Schadensersatzanspruch der A. GmbH (im folgenden: GmbH) gegen die beklagten, in einer Sozietät verbundenen Rechtsanwälte geltend mit der Begründung, der Beklagte zu 3 habe seine Vertragspflichten gegenüber der GmbH in zwei Arbeitsgerichtsprozessen schuldhaft verletzt.
Der Kläger war seit Januar 1991 bei der GmbH als Lackierer beschäftigt. Am 2. und 7. Oktober 1991 sowie am 4. November 1991 kündigte die GmbH das Arbeitsverhältnis. Dagegen erhob der Kläger eine Kündigungsschutzklage. In jenem Rechtsstreit, in dem die GmbH durch die Beklagten vertreten war, wurde rechtskräftig festgestellt, daß das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigungen beendet worden ist. In einem weiteren Arbeitsgerichtsprozeß wurde die GmbH, vertreten durch die Beklagten, rechtskräftig verurteilt, an den Kläger rückständigen Lohn von 48.659,12 DM nebst Zinsen zu zahlen.
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