Klage wegen Sperrzeit des Alg wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung

 

 

An das Sozialgericht

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(Rubrum)

Wegen Eintritts einer Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung

bestelle ich mich gemäß beiliegender Vollmacht für den Kläger.

Namens des Klägers beantrage ich:

1.  den Bescheid der Agentur für Arbeit Düsseldorf vom 20.02.20..in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 31.03.20.. aufzuheben und Arbeitslosengeld ab dem 01.03.20.. zu zahlen;

2.  der Beklagten die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Vorverfahrens aufzuerlegen.

Begründung:

Der Kläger beantragte bei der Beklagten die Zahlung von Arbeitslosengeld ab dem 01.03.20...

Klagebegründung zur 1. Variante: Der Arbeitnehmer wurde weder von seinem Arbeitgeber noch auf sonstige Weise auf seine Pflicht zur unverzüglichen Meldung aufmerksam gemacht.

Zuvor hatte der ehemalige Arbeitgeber des Klägers mit einem am 03.01.20.. erstellten und dem Kläger am 04.02.20.. übergebenen Kündigungsschreiben das Beschäftigungsverhältnis zum 28.02.20.. gekündigt.

Der Kläger hat sich am 14.02.20.. bei der Agentur für Arbeit in Düsseldorf persönlich arbeitsuchend gemeldet. Mit Bescheid der Agentur für Arbeit Düsseldorf vom 20.02.20.. in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 31.03.20..08.03.20..