A. Der Antragsteller begehrt von seiner Arbeitgeberin (Beteiligte zu 2) die Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die ihm im ersten Rechtszug einer erfolgreichen Klage auf Zahlung von Arbeitsentgelt trotz Wahrnehmung von Betriebsratstätigkeit entstanden sind.
Die Arbeitgeberin stellt in ihren Werken in B u. a. Personenkraftwagen her. Dem in diesen Werken bestehenden Betriebsrat (Beteiligter zu 3) gehört schon seit mehreren Wahlperioden der Antragsteller, ein Arbeiter, an. Alle 39 Mitglieder des Betriebsrats sind zugunsten ihrer Betriebsratstätigkeit von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt.
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