Kostenersatz für Begleitperson bei medizinischer Rehabilitationsmaßnahme
BSG, Urteil vom 26.11.1991 - Aktenzeichen 9a RV 22/90
DRsp Nr. 1998/7842
Kostenersatz für Begleitperson bei medizinischer Rehabilitationsmaßnahme
1. Grundsätzlich wird während einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme nur der Verdienstausfall unentgeltlich handelnder Begleitpersonen und nicht der Arbeitsverdienst berufsmäßiger Begleitpersonen erstattet. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BVG § 24 Abs. 2 Buchst. b, § 35 Abs. 2 S. 1;
Gründe:
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