SGB V § 13 Abs. 3 S. 1 Alt. 2; SGB V § 13 Abs. 3 S. 2; SGB IX § 14 Abs. 2; SGB IX § 15 Abs. 1 S. 3;
Kostenerstattungsanspruch gegen die Krankenkasse für selbst beschaffte stationäre Behandlung; rechtswidrige Ablehnung im Sinne von § 13 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 SGB V
SG Berlin, vom 16.12.2009 - Aktenzeichen S 112 KR 1664/07
DRsp Nr. 2010/22747
Kostenerstattungsanspruch gegen die Krankenkasse für selbst beschaffte stationäre Behandlung; rechtswidrige Ablehnung im Sinne von § 13 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 SGB V
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