Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 16.12.2022 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Kostenübernahme für eine privatärztliche Untersuchung.
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