LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 27.07.2023
L 5 KR 24/23
Normen:
SGG § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Köln, vom 16.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen S 21 KR 1319/21

Kostenübernahme für eine privatärztliche privatärztliche Knochendichtemessung

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.07.2023 - Aktenzeichen L 5 KR 24/23

DRsp Nr. 2024/1943

Kostenübernahme für eine privatärztliche privatärztliche Knochendichtemessung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nicht die Kosten für eine privatärztliche Knochendichtemessung. Eine Berufung ist bei einem Verfahren mit einem Gegenstandswert von unter 750 Euro in der Regel nicht statthaft.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 16.12.2022 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Kostenübernahme für eine privatärztliche Untersuchung.