Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung sowie über Lohnansprüche des Klägers aus Annahmeverzug. Der 1933 geborene Kläger ist seit 1960 an der Klinik für Augenkrankheiten der Universität Leipzig, einer Einrichtung des Beklagten, als Optiker und Leiter der Abteilung "Kontaktlinsen" beschäftigt.
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