LAG Bremen - 26.02.1986 (4 Ta 65/85) - DRsp Nr. 1992/11720
LAG Bremen, vom 26.02.1986 - Aktenzeichen 4 Ta 65/85
DRsp Nr. 1992/11720
a-b. Verhältnis des Antrags auf Anwaltsbeiordnung nach § 11 aArbGG zum Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe nach § 114ZPO:(a) eigenständige Bedeutung, begrenzter Inhalt und mildere Voraussetzungen des Antrags nach § 11 aArbGG;(b) im Antrag auf Prozeßkostenhilfe ist (als »Minus«) regelmäßig ein Antrag auf Anwaltsbeiordnung enthalten.
Normenkette:
ArbGG § 11 a;
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