Eine inländische juristische Person erhält nach §
Die Beklagte hat beide Voraussetzungen nicht dargetan. Die Beklagte hat dargelegt, daß die Geschäftsführerin, Frau B., ein wirtschaftliches Interesse an dem Ausgang des Verfahrens hat. Daß Frau B. selbst nicht in der Lage ist, die Prozesskosten zu zahlen, ist nicht dargetan.
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