LAG Chemnitz - Urteil vom 25.11.1992
2 Sa 96/92
Fundstellen:
NJ 1993, 236

LAG Chemnitz - Urteil vom 25.11.1992 (2 Sa 96/92) - DRsp Nr. 1998/6034

LAG Chemnitz, Urteil vom 25.11.1992 - Aktenzeichen 2 Sa 96/92

DRsp Nr. 1998/6034

Tatbestand:

Der 48jährige Kläger war von 1964 bis 1989 Offizier der ehemaligen Volksarmee der DDR (NVA), zuletzt im Range eines Oberstleutnants. Während dieser Zeit absolvierte er von 1967 bis 1972 ein Fernstudium mit dem Abschluß eines Maschinenbauingenieurs. 1986 schloß er ein von der NVA organisiertes militärpädagogisch-psychologisches Hochschulteilstudium ab.

Der Kläger war an der ehemaligen Offiziershochschule ... eingesetzt. Dort war er zunächst Zugführer in einer Sicherstellungseinheit, die sich mit der Fahrzeug- und Gerätewartung befaßte; dabei hatte er Ausbildungsaufgaben gegenüber Zeitsoldaten und Soldaten im Grundwehrdienst wahrzunehmen. Von 1985 bis 1989 war der Kläger Lehrgruppenleiter/Kompaniechef in einer Ausbildungseinheit für Offiziersschüler, zu denen auch Angehörige des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) gehörten, die zur militärischen Ausbildung abgeordnet waren. Hierbei hielt er vor allem Vorlesungen zum Problembereich "Dienstvorschriften" sowie zu Fragen Exerzierausbildung. Die Exerzierausbildung führte er auch selbst durch. Ferner überwachte er praktische Übungen im Bereich der Technikerausbildung.