I.
Die Beteiligten streiten im Rahmen des Verfahrens über die Bildung einer Einigungsstelle nach §
Wegen des zugrundeliegenden Sachverhaltes, des Vorbringens der Beteiligten und ihrer Anträge in erster Instanz wird auf den tatbestandlichen Teil des angefochtenen Beschlusses Bezug genommen.
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