I.
Die Beteiligten streiten in dem vom antragstellenden Betriebsrat eingeleiteten Verfahren nach §
Wegen des zugrundeliegenden Sachverhaltes, des Vorbringens der Beteiligten und ihrer Anträge in erster Instanz wird auf den tatbestandlichen Teil des angefochtenen Beschlusses Bezug genommen.
Durch Beschluss vom 10. Dezember 1991 hat das Arbeitsgericht dem Antrag des Betriebsrates weitgehend stattgegeben und die Einigungsstelle für verschiedene Beschwerdepunkte gebildet, indem es den Richter am Arbeitsgericht Frankfurt, ..., zum Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt und die Zahl der Beisitzer auf je einen festgesetzt hat.
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