Die nach §
Das Arbeitsgericht hat den auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses gerichteten Klageantrag neben dem am Vierteljahreseinkommen des Klägers orientierten Wert des Kündigungsfeststellungsantrags nur mit 500,-- DM bewertet. Dabei ist davon ausgegangen worden, daß eine dem Klageantrag, entsprechende gerichtliche Entscheidung den Inhalt des Zeugnisses offengelassen hätte. Dieser Auffassung kann sich das Beschwerdegericht nicht anschließen.
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