ArbG Bochum, vom 17.09.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 506/96
LAG Hamm - Urteil vom 06.11.1997 (12 Sa 2396/96) - DRsp Nr. 1999/7736
LAG Hamm, Urteil vom 06.11.1997 - Aktenzeichen 12 Sa 2396/96
DRsp Nr. 1999/7736
Ausschließliche Grundlage der im Zusammenhang mit der Eingruppierung zu erfolgenden Bewertung ist die Tätigkeit, die der Angestellte aufgrund seines Arbeitsvertrages verrichtet oder die ihm in Ausfüllung des Direktionsrechts zugewiesen worden ist.
Normenkette:
BAT § 22 Abs. 2 ;
Tatbestand:
Die Parteien streiten über die Eingruppierung der Klägerin.
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