Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 14. Dezember 2022 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat dem Kläger die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
I
Der im Wartburgkreis lebende Kläger beansprucht vom beklagten Jobcenter Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe seiner tatsächlichen Aufwendungen für September 2015 bis Februar 2016. Zwischen den Beteiligten ist insbesondere streitig, ob der Beklagte die abstrakt angemessene Bruttokaltmiete zutreffend ermittelt hat. Das
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