Auf die Berufung des Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 1. August 2011 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten im gesamten Verfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Gewährung von Regelleistungen (Regelbedarfe) nach dem
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