LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 03.12.2014
L 19 AS 1600/11
Normen:
SGB II § 7 Abs. 4;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 01.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 179 AS 2692/11

Leistungssausschluss; Unterbringung in einem Krankenhaus des Maßregelvollzugs; betreutes Wohnen; tatsächliche Ausübung einer Erwerbstätigkeit

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.12.2014 - Aktenzeichen L 19 AS 1600/11

DRsp Nr. 2015/2635

Leistungssausschluss; Unterbringung in einem Krankenhaus des Maßregelvollzugs; betreutes Wohnen; tatsächliche Ausübung einer Erwerbstätigkeit

Auf die Berufung des Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 1. August 2011 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten im gesamten Verfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 7 Abs. 4;

Tatbestand:

Streitig ist die Gewährung von Regelleistungen (Regelbedarfe) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom 16. November 2010 bis 31. Juli 2011 und dabei als Vorfrage ein Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4 SGB II.