Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 28.10.2022 und der Bescheid der Beklagten vom 28.05.2021 in der Form des Bescheides vom 02.12.2021 und des Widerspruchsbescheides vom 22.02.2022 aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der Unfall des Klägers vom 11.04.2019 ein bei der Beklagten versicherter Arbeitsunfall ist.
Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Instanzen zu erstatten.
Die Beteiligten streiten um das Vorliegen eines bei der Beklagten versicherten Arbeitsunfalls.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|