LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.03.2024
L 10 U 2452/23
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Konstanz, vom 09.08.2023 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 U 773/22

Antrag auf Feststellung von Spätbeschwerden als Folgen eines weit zurückliegenden Arbeitsunfalls

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.2024 - Aktenzeichen L 10 U 2452/23

DRsp Nr. 2024/4641

Antrag auf Feststellung von Spätbeschwerden als Folgen eines weit zurückliegenden Arbeitsunfalls

Wird nach einem Arbeitsunfall nach mehrmonatiger Beschwerdefreiheit in der Folgezeit eine Ruptur des scapholunären Bandes diagnostiziert, kann diese bei einem ungeeigneten Unfallhergang (Anpralltrauma von oben auf den Handrücken ohne strukturelle Begleitverletzungen) nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf den Unfall zurückgeführt werden.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 09.08.2023 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Feststellung von Folgen des Arbeitsunfalls vom 13.05.2020 sowie die Gewährung von Heilbehandlung und Verletztengeld.