Den Klägerinnen wird für das Verfahren vor dem Sächsischen Landessozialgericht ab Antragstellung Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin ..., als Bevollmächtigte beigeordnet.
Derzeit sind weder Raten zu zahlen noch Zahlungen aus dem Vermögen zu leisten.
Den Klägerinnen ist antragsgemäß Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihrer Bevollmächtigten zu bewilligen.
Gemäß §
Hieran gemessen ist dem Prozesskostenhilfeantrag stattzugeben.
Ausweislich der vorliegenden Unterlagen verfügen die Kläger weder über einzusetzendes Einkommen noch über einzusetzendes Vermögen.
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