LSG Hamburg - Urteil vom 11.12.2009
L 6 R 180/08
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 05.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 26 R 1501/05

LSG Hamburg - Urteil vom 11.12.2009 (L 6 R 180/08) - DRsp Nr. 2010/9024

LSG Hamburg, Urteil vom 11.12.2009 - Aktenzeichen L 6 R 180/08

DRsp Nr. 2010/9024

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 5. August 2008 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Streitig ist die rentensteigernde Berücksichtigung des Monats Oktober 1939 als einer weiteren Ersatzzeit.

Die im ... 1924 in C. (Polen/Wojewodschaft Łódź) geborene Klägerin ist die Witwe des am ... 2002 verstorbenen S. (künftig bezeichnet als der Versicherte). Dieser war am 10. Mai 1914 in B. (Polen/Wojewodschaft Łódź) als Sohn jüdischer Eltern geboren worden und hatte seit seiner im Juli 1950 erfolgten Auswanderung aus Deutschland, wo er 1946 die Ehe mit der Klägerin eingegangen war, bis zu seinem Ableben in den USA gelebt, deren Staatsangehörigkeit er im November 1954 erworben und wo er später eine Rente aus der dortigen Sozialversicherung bezogen hatte.