LSG Niedersachsen-Bremen - Beschluss vom 19.12.2007
L 5 B 1/07 BL
Normen:
SGG § 193 ;
Vorinstanzen:
SG Aurich, vom 10.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 17 BL 1/07

LSG Niedersachsen-Bremen - Beschluss vom 19.12.2007 (L 5 B 1/07 BL) - DRsp Nr. 2008/8960

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19.12.2007 - Aktenzeichen L 5 B 1/07 BL

DRsp Nr. 2008/8960

(Kostenentscheidung im sozialgerichtlichen Verfahren bei offenen Erfolgsaussichten sowie schwierigen Rechtsfragen 1. Bei offenen Erfolgsaussichten sowie bei schwierigen Rechtsfragen ist eine Quotelung der Kosten zu je 1/2 geboten. 2. Bei der nach billigem Ermessen vorzunehmenden Kostenentscheidung ist aus prozessökonomischen Gründen nur eine überschlägige Überprüfung des Streitstoffs vorzunehmen; schwierige Rechtsfragen sind nicht mehr zu klären. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 193 ;
Vorinstanz: SG Aurich, vom 10.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 17 BL 1/07