Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 29.08.2013 geändert: Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Antragstellern ab dem 02.12.2013 vorläufig bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über ihre Klage (Az S 35 AS 3436/13) gegen den Bescheid vom 03.07.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.09.2013, längstens jedoch bis zum 02.03.2014 Leistungen nach dem
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