LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 09.11.2023
L 9 AL 216/22
Normen:
SGB III § 81;
Vorinstanzen:
SG Duisburg, vom 12.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 AL 121/22

Anspruch auf Ausstellung eines Bildungsgutscheins für eine Qualifizierung zum Wagenmeister

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.11.2023 - Aktenzeichen L 9 AL 216/22

DRsp Nr. 2024/5653

Anspruch auf Ausstellung eines Bildungsgutscheins für eine Qualifizierung zum Wagenmeister

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 12.12.2022 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB III § 81;

Tatbestand

Der Kläger begehrt einen Bildungsgutschein für eine Ausbildung zum Wagenmeister.

Der am 00.00.0000 geborene Kläger ist Speditionskaufmann und mit einer kleinen Spedition selbständig. Nach seinen Angaben erzielt er hieraus kein für die Bestreitung seines Lebensunterhalts ausreichendes Einkommen. Er erhielt von der Beklagten am 25.11.2019 einen Bildungsgutschein für eine Qualifizierung zum Triebwagenführer (Bewilligung von Lehrgangskosten und Fahrtkosten). Vorausgegangen war eine psychologische Eignungsuntersuchung der Fa. "B. GmbH" gem. Triebfahrzeugführerscheinverordnung vom 22.10.2019, bei der dem Kläger die Eignung als Triebfahrzeugführer bescheinigt wurde. Der Maßnahmezeitraum war vom 08.02.2020 bis zum 08.01.2021 vorgesehen. Träger war die "B." Q.. Die konkrete Bewilligung erfolgte mit Bescheid vom 07.02.2020, ein Ausbildungsvertrag wurde abgeschlossen. In dieser Zeit wurde der Kläger durch den mittlerweile pensionierten Arbeitsvermittler P. betreut.