LSG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 14.12.2022
L 4 R 187/21
Normen:
SGB VI § 3 S. 1 Nr. 1; SGB VI § 177 Abs. 1; SGB VI § 249 Abs. 1;
Fundstellen:
NZS 2023, 916
Vorinstanzen:
SG Koblenz, vom 29.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 R 519/18

Anspruch auf rentenerhöhende Berücksichtigung der in den Niederlanden verbrachten Zeit der Kindererziehung

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.12.2022 - Aktenzeichen L 4 R 187/21

DRsp Nr. 2024/5196

Anspruch auf rentenerhöhende Berücksichtigung der in den Niederlanden verbrachten Zeit der Kindererziehung

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 29.07.2021 wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtlichen Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 3 S. 1 Nr. 1; SGB VI § 177 Abs. 1; SGB VI § 249 Abs. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Zeit der Kindererziehung im Zeitraum vom 11.11.1975 bis zum 30.04.1977, in dem sich die Klägerin in den Niederlanden aufgehalten hatte, von der Beklagten als Kindererziehungszeit im Sinne des Sozialgesetzbuchs Sechstes Buch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI) rentensteigernd zu berücksichtigen ist.