VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 13.12.2022
PL 15 S 411/22
Normen:
LPVG § 71 Abs. 1 S. 1; LPVG § 75 Abs. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
VG Sigmaringen, vom 11.01.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 3750/20

Mitbestimmung des Personalrats bei der befristeten Einstellung von Beschäftigten

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.12.2022 - Aktenzeichen PL 15 S 411/22

DRsp Nr. 2023/2708

Mitbestimmung des Personalrats bei der befristeten Einstellung von Beschäftigten

Die voraussichtliche Beschäftigungsdauer bemisst sich nicht allein nach einer im Arbeitsvertrag geregelten Befristung.

Tenor

Die Beschwerde des weiteren Beteiligten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen - Fachkammer für Personalvertretungssachen (Land) - vom 11. Januar 2022 - PL 11 K 3750/20 - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

LPVG § 71 Abs. 1 S. 1; LPVG § 75 Abs. 1 Nr. 2;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten um die Mitbestimmung bei der befristeten Einstellung von Beschäftigten sowie um das diesbezügliche Unterrichtungsrecht des Personalrats.