I.
Die 1925 geborene Klägerin stammt aus Polen. Sie ist Verfolgte des Nationalsozialismus. Während sie sich nach Kriegsende in einem DP-Lager in Bensheim/Hessen aufhielt, brachte sie am 26. Februar 1947 eine Tochter zur Welt. Im Jahre 1949 wanderte sie in die Vereinigten Staaten von Amerika aus, wo sie als amerikanische Staatsangehörige lebt. Am 23. Juli 1951 wurde dort ihr Sohn geboren. Eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Beitragsentrichtung zur Rentenversicherung hat sie in keinem der genannten Staaten aufzuweisen.
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