BGH - Beschluß vom 06.11.2000
AnwZ (B) 75/99
Normen:
FAO § 5 lit. c S. 2;
Fundstellen:
BRAK-Mitt 2001, 87
NZA 2001, 175
ZIP 2001, 90
Vorinstanzen:
AnwGH Celle,

Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts

BGH, Beschluß vom 06.11.2000 - Aktenzeichen AnwZ (B) 75/99

DRsp Nr. 2000/10430

Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts

»Für den Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts können auch Fälle aus dem Individualarbeitsrecht berücksichtigt werden, sofern eine Frage aus dem kollektiven Arbeitsrecht erheblich werden kann und einen wesentlichen Anteil an der argumentativen Auseinandersetzung hat; es hindert die Berücksichtigung nicht, daß das kollektive Arbeitsrecht lediglich Anspruchs- oder Regelungsgrundlage für individuelle Ansprüche oder Maßnahmen ist.«

Normenkette:

FAO § 5 lit. c S. 2;

Gründe:

I. Der seit 1976 zur Rechtsanwaltschaft zugelassene und seither ununterbrochen als Rechtsanwalt tätige Antragsteller suchte im Juni 1998 um die Erlaubnis nach, die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" führen zu dürfen. Er wies nach, über die besonderen theoretischen Kenntnisse nach § 2 Abs. 1 Buchst. a, § 4 FAO sowie über die besonderen praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts (§ 5 Buchst. c FAO) zu verfügen. Die Antragsgegnerin vermißte jedoch den entsprechenden Nachweis für das Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts und lehnte den Antrag mit Bescheid vom 28. April 1999 ab. Dieser wurde dem Antragsteller am 30. April 1999 zugestellt.