Die Parteien streiten über die Geltung der Normen eines gekündigten Tarifvertrages über Rechte, Pflichten und den Schutz von Vertrauensleuten der Klägerin.
Die Klägerin (ÖTV) und die Beklagte schlossen am 18. Juni 1980 einen Tarifvertrag über die Rechte, Pflichten und den Schutz der Vertrauensleute der Gewerkschaft ÖTV. Der Tarifvertrag trat am 1. Juli 1980 in Kraft. Er hat folgenden Wortlaut:
"Im Interesse einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen und der Gewerkschaft ÖTV wird zwischen der
N VERKEHRSBETRIEBE AKTIENGESELLSCHAFT N
und der
GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHE DIENSTE, TRANSPORT UND VERKEHR,
Bezirk No
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