OVG Nordrhein-Westfalen, vom 21.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 A 3099/03
VG Gelsenkirchen, vom 10.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 3165/00
Nachzahlung von Besoldungsleistungen - Verzug des Dienstherrn nach Inkrafttreten des Besoldungsgesetzes - keine Rechtshängigkeit des Nachzahlungsanspruchs durch Feststellungsklage zur Verfassungswidrigkeit der Alimentation
BVerwG, Beschluss vom 25.01.2006 - Aktenzeichen 2 B 36.05
DRsp Nr. 2006/3099
Nachzahlung von Besoldungsleistungen - Verzug des Dienstherrn nach Inkrafttreten des Besoldungsgesetzes - keine Rechtshängigkeit des Nachzahlungsanspruchs durch Feststellungsklage zur Verfassungswidrigkeit der Alimentation
»1. Der Dienstherr kann mit der Zahlung von Besoldungsleistungen erst nach Inkrafttreten des Besoldungsgesetzes, aus dem sich der Zahlungsanspruch ergibt, in Verzug geraten.2. Die Rechtshängigkeit eines Anspruchs auf Nachzahlung von Besoldungsleistungen wird nicht durch Erhebung einer (erfolgreichen) Klage auf Feststellung ausgelöst, dass die Alimentation verfassungswidrig zu niedrig festgesetzt ist.«
Die auf die Revisionszulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1VwGO und der Divergenz gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2VwGO gestützte Beschwerde ist nicht begründet.
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