Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 9. Mai 2023 einen Notanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
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Der Kläger begehrt in der Hauptsache eine höhere Geldentschädigung wegen der überlangen Dauer einer von ihm erhobenen Untätigkeitsklage vor dem
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