Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 23. November 2023 wird geändert.
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig Eingliederungshilfe in Form einer individuellen Schulbegleitung durch eine qualifizierte Fachkraft für den Besuch der E. Schule Z. im Umfang von 25 Stunden pro Schulwoche bis zum Ende des Schuljahres 2023/24 zu gewähren. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Rechtszüge tragen der Antragsgegner zu 7/10 und die Antragstellerin zu 3/10.
I.
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