Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 7. Juni 2017 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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Im Streit ist die Übernahme von beim Stromversorger bestehenden Schulden in Höhe von 1054,80 Euro.
Der 1967 geborene Kläger bezieht laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem
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