Das Verfahren wegen Erstattung von Anwaltskosten, die dem Antragsteller des vorliegenden Verfahrens im Rechtsbeschwerdeverfahren BVerwG 6 P 14.07 entstanden sind, wird an die Fachkammer für Landespersonalvertretungssachen des Verwaltungsgerichts Braunschweig verwiesen.
Die Verweisung beruht auf § 83 Abs. 2 NdsPersVG i.V.m. §
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