BSG - Beschluss vom 22.12.2023
B 8 SO 84/22 BH
Normen:
SGG § 73a Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Gotha, vom 07.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 SO 303/19
LSG Thüringen, vom 19.10.2022 - Vorinstanzaktenzeichen L 8 SO 1248/19

Prozesskostenhilfe und Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

BSG, Beschluss vom 22.12.2023 - Aktenzeichen B 8 SO 84/22 BH

DRsp Nr. 2024/6223

Prozesskostenhilfe und Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Tenor

Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 19. Oktober 2022 - L 8 SO 1248/19 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

Normenkette:

SGG § 73a Abs. 1 S. 1;

Gründe

I

Im Streit stehen unter anderem die Auszahlung von Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) in der Wohnung des Klägers sowie Ansprüche auf eine Erstausstattung dieser Wohnung, insbesondere die Gewährung eines Zuschusses für den Kauf einer Waschmaschine.