LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.10.1999
L 6 SB 3769/98
Normen:
SGG § 73 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 16.09.1998 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 SB 1907/98

Prüfung der Zulässigkeit der Klage im sozialgerichtlichen Verfahren

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.1999 - Aktenzeichen L 6 SB 3769/98

DRsp Nr. 2006/23692

Prüfung der Zulässigkeit der Klage im sozialgerichtlichen Verfahren

Im sozialgerichtlichen Verfahren sind das Vorhandensein der Prozeßvollmacht und die daran geknüpfte Zulässigkeit der Klage grundsätzlich von Amts wegen zu prüfen. Dabei sind Prozeßerklärungen, zu denen auch die Erteilung einer Prozeßvollmacht gehört, im schriftlichen Verfahren bis zur Entäußerung der gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Herausgabe der Entscheidung von der Geschäftsstelle zum Zwecke der Zustellung an die Beteiligten. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 73 Abs. 2 ;
Vorinstanz: SG Mannheim, vom 16.09.1998 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 SB 1907/98