Rückzahlung überzahlten Ortszuschlags
Erhält ein Arbeitnehmer Ortszuschlag ohne rechtlichen Grund, ist er verpflichtet, nicht nur diesen, sondern auch den Betrag, den der Arbeitgeber insoweit einbehalten und an das Finanzamt als Lohn- und Kirchensteuer abgeführt hat, zurückzubezahlen
Normenkette:
BGB § 812 Abs. 1 S. 1, § 818 Abs. 2 und Abs. 3, §§ 195, 284, 286, 288, 291 und 362 ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 2, § 38 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 und Abs. 3, § 38a Abs. 3 S. 1, § 39b, § 42d; Kirchensteuergesetz Baden-Württemberg § 3 Abs. 1, § 20 ; Tarifvertrag für die Angestellten der Deutschen Bundespost (TV Ang) § 26 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und Abs. 6 S. 1, § 32 Abs. 6 S. 1, 2 und Satz 4; Tarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Bundespost (TV Arb) § 11; ZPO § 97 ; Tatbestand:
Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Rückzahlung überzahlten Ortszuschlags.
Die Beklagte ist als teilzeitbeschäftigte Angestellte im Fernmeldezeugamt R. beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag für die Angestellten der Deutschen Bundespost (TV Ang) Anwendung.