BSG - Urteil vom 12.07.1990
4 RA 50/89
Normen:
AVG § 57 Abs. 1, § 57 Abs. 4, § 56 Abs. 1, § 55 Abs. 1 ; RVO § 1280 Abs. 1, § 1280 Abs. 4, § 1279 Abs. 1, § 1278 Abs. 1 ;
Fundstellen:
SozR 3-2200 § 1280 Nr. 1

Ruhen beim Zusammentreffen mehrerer Zurechnungszeiten

BSG, Urteil vom 12.07.1990 - Aktenzeichen 4 RA 50/89

DRsp Nr. 1998/18867

Ruhen beim Zusammentreffen mehrerer Zurechnungszeiten

1. Wenn zwei Renten aus der Rentenversicherung, die jeweils Zurechnungszeiten enthalten und zumindest eine hiervon mit einer zweckgleichen Rente aus der Unfallversicherung zusammentreffen, so ruht nur die Rente aus der Rentenversicherung mit der im Auszahlungsbetrag effektiv ungünstigeren Zurechnungszeit insoweit. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AVG § 57 Abs. 1, § 57 Abs. 4, § 56 Abs. 1, § 55 Abs. 1 ; RVO § 1280 Abs. 1, § 1280 Abs. 4, § 1279 Abs. 1, § 1278 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Streitig ist die Höhe einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU).