Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 05.05.2021 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bochum durch einstimmigen Beschluss nach §
Der Klägerin wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses, zu dem Hinweis Stellung zu nehmen oder mitzuteilen, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.
I.
1.) 2.)
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