Die Berufung der Klägerin gegen das am 08.07.2020 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht gemäß den §§
Die Klage ist unbegründet. Der Klägerin stehen gegen die Beklagten im Zusammenhang mit der Behandlung im Zeitraum 22.12.2015 bis 12.02.2016 Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus den §§
1.
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