LAG Baden-Württemberg, vom 12.02.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 117/73
Sonderzuwendungen: Anspruch bei befristeter Weiterbeschäftigung nach Vollendung des 65. Lebensjahres
BAG, Urteil vom 03.02.1975 - Aktenzeichen 5 AZR 159/74
DRsp Nr. 2007/24761
Sonderzuwendungen: Anspruch bei befristeter Weiterbeschäftigung nach Vollendung des 65. Lebensjahres
»1. Wenn ein Arbeiter nach Vollendung des 65. Lebensjahres gemäß § 63 Abs. 2 MTL II aufgrund eines befristeten Vertrages weiterbeschäftigt wird, setzt sich das Arbeitsverhältnis über die Altersgrenze hinaus ohne rechtliche Unterbrechung fort, bis es mit Ablauf des Verlängerungsvertrages endet.2. Für die Berechnung der Zuwendung nach dem Tarifvertrag über die Gewährung einer Zuwendung an Arbeiter des Bundes und der Länder vom 24. November 1964 in der Fassung vom 15. April 1969 ist in einem solchen Fall davon auszugehen, daß das Arbeitsverhältnis erst mit Ablauf des Verlängerungsvertrages "wegen Erreichens der Altersgrenze" endet.«
Normenkette:
BGB § 620 Abs. 1 ; MTL II § 63 Abs. 2 ;
Hinweise:
Anmerkung: Fieberg, AP Nr. 1 zu § 63 MTL II
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