Verordnung Nr. 574/72/EWG Art. 107 ; Verordnung Nr. 574/72/EWG Art. 111 ; Verordnung Nr. 574/72/EWG Art. 45 Abs. 1 Verordnung Nr. 1408/71/EWG Art. 40 Abs. 1 ; Arrete Royal 1963 Art. 2 ; Arrete Royal 1963 Art. 241b ; Vertrag von Rom Art. 51 ;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - RÜCKFORDERUNG ZUVIEL GEZAHLTER BETRAEGE - VORLÄUFIG GEZAHLTE LEISTUNGEN - ARTIKEL 111 DER VERORDNUNG NR. 574/72 - ERSCHÖPFENDE REGELUNG - NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN , DIE DIE AUSZAHLUNG DES UNTERSCHIEDSBETRAGS ZWISCHEN DEN VORLÄUFIG GEZAHLTEN LEISTUNGEN UND DEN VON EINEM AUSLÄNDISCHEN TRAEGER NACHGEZAHLTEN BETRAEGEN AN DEN LEISTUNGSEMPFÄNGER BESCHRÄNKEN - UNZULÄSSIGKEIT;
EuGH, Urteil vom 14.05.1981 - Aktenzeichen Rs 111/80
DRsp Nr. 2006/15120
SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - RÜCKFORDERUNG ZUVIEL GEZAHLTER BETRAEGE - VORLÄUFIG GEZAHLTE LEISTUNGEN - ARTIKEL 111 DER VERORDNUNG NR. 574/72 - ERSCHÖPFENDE REGELUNG - NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN , DIE DIE AUSZAHLUNG DES UNTERSCHIEDSBETRAGS ZWISCHEN DEN VORLÄUFIG GEZAHLTEN LEISTUNGEN UND DEN VON EINEM AUSLÄNDISCHEN TRAEGER NACHGEZAHLTEN BETRAEGEN AN DEN LEISTUNGSEMPFÄNGER BESCHRÄNKEN - UNZULÄSSIGKEIT;
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.