BVerwG - Urteil vom 30.05.1996
5 C 4.95
Normen:
BSHG § 3 Abs. 1 § 12 Abs. 1 S. 1 ; RegelsatzVO § 3 Abs 1 ;
Fundstellen:
NJ 1996, 672
ZfSH/SGB 1997, 157
Vorinstanzen:
VG Karlsruhe, vom 25.11.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2803/93

Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

BVerwG, Urteil vom 30.05.1996 - Aktenzeichen 5 C 4.95

DRsp Nr. 2007/4474

Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

»1. Ein Hilfesuchender, der ohne Notwendigkeit in eine sozialhilferechtlich unangemessen teure Wohnung umgezogen ist, kann nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG, § 3 Abs. 1 Satz 2 Regelsatzverordnung die Übernahme der Unterkunftskosten weder in voller Höhe noch teilweise in Höhe solcher Aufwendungen verlangen, die für eine angemessen teure Wohnung aufzubringen wären (wie BVerwGE 92, 1). 2. Ein Hilfesuchender, der ohne Notwendigkeit eine aus sozialhilferechtlicher Sicht an sich (abstrakt) zu teure Wohnung bezieht, kann nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG, § 3 Abs. 1 Satz 1 Regelsatzverordnung die Übernahme seiner tatsächlichen Unterkunftskosten nur beanspruchen, wenn und solange für ihn keine bedarfsgerechte kostengünstigere Unterkunftsalternative verfügbar ist (Fortführung von BVerwGE 92, 1). «

Normenkette:

BSHG § 3 Abs. 1 § 12 Abs. 1 S. 1 ; RegelsatzVO § 3 Abs 1 ;

Gründe: